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VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 34; Art. 6 BayDSchG.
Rücksichtnahmegebot bei Stellplätzen - rewis.io
Nachbarklage, Rücksichtnahmegebot, Stellplätze, Ensembleschutz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Denkmalschutz ist kein allgemeiner Drittschutz!
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 06.12.2021 - W 4 K 20.966
- VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (18)
- VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227
Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Streit um baurechtliche Nachbarklage
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich Dritte - wie hier die Klägerin als Nachbarin - nur dann im Wege einer Anfechtungsklage mit Aussicht auf Erfolg gegen eine Baugenehmigung zur Wehr setzen können, wenn diese nicht nur rechtswidrig ist, sondern die Rechtswidrigkeit auch auf der Verletzung einer Norm beruht, die gerade dem Schutz der betreffenden Dritten zu dienen bestimmt ist (sog. Schutznormtheorie, vgl. etwa BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris).Im Hinblick auf die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen ist in der Regel davon auszugehen, dass sie Nachbarn hinzunehmen haben, besondere örtliche Verhältnisse aber aus Zumutbarkeitserwägungen zu dem Ergebnis führen können, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813;… BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 13; B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20;… B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 34).
- VGH Bayern, 06.12.2021 - 1 CS 21.2191
Erfolglose Beschwerde des Eigentümers eines denkmalgeschützten Gebäudes im …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
Im Hinblick auf die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen ist in der Regel davon auszugehen, dass sie Nachbarn hinzunehmen haben, besondere örtliche Verhältnisse aber aus Zumutbarkeitserwägungen zu dem Ergebnis führen können, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813; BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 13;… B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20;… B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 34).Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich dem bayerischen Denkmalschutzgesetz kein allgemeiner Drittschutz zugunsten des Denkmaleigentümers entnehmen lässt, sich allerdings ein Abwehrrecht gegen eine Baumaßnahme im Fall einer daraus resultierenden erheblichen Beeinträchtigung eines Baudenkmals ergibt (…vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 9 ZB 19.1400 - juris Rn. 12; B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 14) und sich dies auf den Ensembleschutz übertragen lässt (…vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2017 - 9 CS 17.195 - juris Rn. 21).
- BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12
Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
Dem Gebot der Rücksichtnahme kommt drittschützende Wirkung zu, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 21 m.w.N.).
- BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05
Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
Im Hinblick auf die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen ist in der Regel davon auszugehen, dass sie Nachbarn hinzunehmen haben, besondere örtliche Verhältnisse aber aus Zumutbarkeitserwägungen zu dem Ergebnis führen können, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813;… BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 13;… B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20;… B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 34). - BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
Im Hinblick auf die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen ist in der Regel davon auszugehen, dass sie Nachbarn hinzunehmen haben, besondere örtliche Verhältnisse aber aus Zumutbarkeitserwägungen zu dem Ergebnis führen können, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813;… BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 13;… B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20;… B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 34). - BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00
Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
Im Hinblick auf die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen ist in der Regel davon auszugehen, dass sie Nachbarn hinzunehmen haben, besondere örtliche Verhältnisse aber aus Zumutbarkeitserwägungen zu dem Ergebnis führen können, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813;… BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 13;… B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20;… B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 34). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426.17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
Eine Störung des Erscheinungsbildes des Ensembles (vgl. BayVGH, U.v. 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris Rn. 26), auf die sich die Klägerin mit Erfolg berufen könnte, hat das Verwaltungsgericht aber sowohl hinsichtlich des mainseitigen Quergiebels des Bauvorhabens unter Verweis auf die Stellungnahmen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 12. Februar 2019 als auch hinsichtlich der genehmigten Stellplätze verneint. - VGH Bayern, 19.03.2015 - 9 CS 14.2441
Nachbarklage; Wohnanlage mit Tiefgarage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
Im Hinblick auf die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen ist in der Regel davon auszugehen, dass sie Nachbarn hinzunehmen haben, besondere örtliche Verhältnisse aber aus Zumutbarkeitserwägungen zu dem Ergebnis führen können, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813;… BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 13;… B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20; B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 34). - VGH Bayern, 05.03.2021 - 1 CS 21.114
Eilantrag des Nachbarn gegen Stellplätze im rückwärtigen Grundstücksbereich
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
Es kommt entscheidend auf die konkrete Situation an, in der sich die Belästigungen auswirken können, wobei die Zufahrt, die Stellplätze bezüglich ihrer Lage und Nähe zu den Nachbargrundstücken, die Art und Empfindlichkeit der dort stattfindenden Nutzungen, etwaige Vorbelastungen sowie der Umfang der zu erwartenden Belästigungen zu betrachten sind (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2021 - 1 CS 21.114 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 19.04.2017 - 9 CS 17.195
Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Nutzungsänderung einer Gaststätte in …
- VGH Bayern, 01.02.2022 - 9 ZB 19.1400
Erfolglose Berufungszulassung in Bezug auf eine Nachbarklage gegen eine …
- VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag hinsichtlich einer Nutzungsänderung zu …
- VGH Bayern, 22.03.2021 - 1 CS 20.2787
Eilantrag gegen die Genehmigung einer Heizzentrale
- VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 20.874
Nachbarklage gegen Sanierung und Teilumnutzung eines Gasthauses
- VGH Bayern, 17.11.2021 - 15 CS 21.2324
Erfolgloser Nachbareilantrag wegen Baugenehmigung für Gaststättenerweiterung
- VGH Bayern, 30.11.2021 - 9 ZB 21.2366
Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des …
- VGH Bayern, 21.02.2005 - 2 CS 04.2721
- VGH Bayern, 16.01.2023 - 1 CS 22.2399
Erfolgloser Eilantrag des benachbarten Wohnungseigentümers - Wohn- und …
Unabhängig von der Frage, ob bzw. in welchem Umfang sich das dem bayerischen Denkmalschutzgesetz zugunsten des Denkmaleigentümers zu entnehmende Abwehrrecht gegen eine Baumaßnahme im Fall einer daraus resultierenden erheblichen Beeinträchtigung eines Baudenkmals auf den Ensembleschutz übertragen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 9 ZB 22.322 - juris Rn. 16), bestehen bereits erhebliche Zweifel daran, dass die Antragstellerin sich als Sondereigentümerin auf einen Ensembleschutz berufen kann. - VG Ansbach, 15.06.2022 - AN 3 K 21.01493
Erfolglose Klage eines Sondereigentümers u.a. gegen Errichtung von Balkonen
Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (z.B. BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 9 ZB 22.322 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 20.07.2022 - 9 ZB 22.1112
Nachbarklage gegen Bauvorbescheid
Dem Zulassungsvorbringen lassen sich keine greifbaren Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass der Kläger die Stellplätze nicht nach Zahl und Lage hinzunehmen hat (vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 9 ZB 22.322 - juris Rn. 8, 12, jew. m.w.N.;… B.v. 7.5.2019 - 9 ZB 17.53 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- VG Bayreuth, 28.07.2023 - B 2 K 22.1003
Lärmschutzwand, Stellplätze, Duplex-Parker, Hinterlieger-Grundstück, …
Außerdem sind die Art und Empfindlichkeit der auf den Nachbargrundstück stattfindenden Nutzungen, etwaige Vorbelastungen sowie der Umfang der zu erwartenden Belästigungen zu berücksichtigen (…BayVGH, B.v. 26.5.2023 - 9 CS 23.663 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 9 ZB 22.322 - juris Rn. 8). - VG Bayreuth, 28.07.2023 - B 2 K 22.1006
Lärmschutzwand, Stellplätze, Duplex-Parker, Hinterlieger-Grundstück, …
Außerdem sind die Art und Empfindlichkeit der auf den Nachbargrundstück stattfindenden Nutzungen, etwaige Vorbelastungen sowie der Umfang der zu erwartenden Belästigungen zu berücksichtigen (…BayVGH, B.v. 26.5.2023 - 9 CS 23.663 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 9 ZB 22.322 - juris Rn. 8). - VG Ansbach, 15.06.2022 - AN 3 K 21.1493
Nachbarklage aufgrund einmauernder oder erdrückender Wirkung
Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (z.B. BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 9 ZB 22.322). - VGH Bayern, 26.05.2023 - 9 CS 23.663
Erfolgloser Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …
Es kommt entscheidend auf die konkrete Situation an, in der sich die Belästigungen auswirken können, wobei die Zufahrt, die Stellplätze bezüglich ihrer Lage und Nähe zu den Nachbargrundstücken, die Art und Empfindlichkeit der dort stattfindenden Nutzungen, etwaige Vorbelastungen sowie der Umfang der zu erwartenden Belästigungen zu betrachten sind (vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 9 ZB 22.322 - juris Rn. 8 m.w.N.).