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   VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322   

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VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322 (https://dejure.org/2022,12775)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.05.2022 - 9 ZB 22.322 (https://dejure.org/2022,12775)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2022 - 9 ZB 22.322 (https://dejure.org/2022,12775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34; Art. 6 BayDSchG.
    Rücksichtnahmegebot bei Stellplätzen

  • rewis.io

    Nachbarklage, Rücksichtnahmegebot, Stellplätze, Ensembleschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Denkmalschutz ist kein allgemeiner Drittschutz!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227

    Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Streit um baurechtliche Nachbarklage

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich Dritte - wie hier die Klägerin als Nachbarin - nur dann im Wege einer Anfechtungsklage mit Aussicht auf Erfolg gegen eine Baugenehmigung zur Wehr setzen können, wenn diese nicht nur rechtswidrig ist, sondern die Rechtswidrigkeit auch auf der Verletzung einer Norm beruht, die gerade dem Schutz der betreffenden Dritten zu dienen bestimmt ist (sog. Schutznormtheorie, vgl. etwa BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris).

    Im Hinblick auf die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen ist in der Regel davon auszugehen, dass sie Nachbarn hinzunehmen haben, besondere örtliche Verhältnisse aber aus Zumutbarkeitserwägungen zu dem Ergebnis führen können, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813; BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 13; B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20; B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 34).

  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 1 CS 21.2191

    Erfolglose Beschwerde des Eigentümers eines denkmalgeschützten Gebäudes im

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
    Im Hinblick auf die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen ist in der Regel davon auszugehen, dass sie Nachbarn hinzunehmen haben, besondere örtliche Verhältnisse aber aus Zumutbarkeitserwägungen zu dem Ergebnis führen können, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813; BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 13; B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20; B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 34).

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich dem bayerischen Denkmalschutzgesetz kein allgemeiner Drittschutz zugunsten des Denkmaleigentümers entnehmen lässt, sich allerdings ein Abwehrrecht gegen eine Baumaßnahme im Fall einer daraus resultierenden erheblichen Beeinträchtigung eines Baudenkmals ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 9 ZB 19.1400 - juris Rn. 12; B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 14) und sich dies auf den Ensembleschutz übertragen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2017 - 9 CS 17.195 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
    Dem Gebot der Rücksichtnahme kommt drittschützende Wirkung zu, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
    Im Hinblick auf die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen ist in der Regel davon auszugehen, dass sie Nachbarn hinzunehmen haben, besondere örtliche Verhältnisse aber aus Zumutbarkeitserwägungen zu dem Ergebnis führen können, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813; BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 13; B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20; B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
    Im Hinblick auf die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen ist in der Regel davon auszugehen, dass sie Nachbarn hinzunehmen haben, besondere örtliche Verhältnisse aber aus Zumutbarkeitserwägungen zu dem Ergebnis führen können, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813; BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 13; B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20; B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
    Im Hinblick auf die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen ist in der Regel davon auszugehen, dass sie Nachbarn hinzunehmen haben, besondere örtliche Verhältnisse aber aus Zumutbarkeitserwägungen zu dem Ergebnis führen können, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813; BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 13; B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20; B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426.17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
    Eine Störung des Erscheinungsbildes des Ensembles (vgl. BayVGH, U.v. 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris Rn. 26), auf die sich die Klägerin mit Erfolg berufen könnte, hat das Verwaltungsgericht aber sowohl hinsichtlich des mainseitigen Quergiebels des Bauvorhabens unter Verweis auf die Stellungnahmen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 12. Februar 2019 als auch hinsichtlich der genehmigten Stellplätze verneint.
  • VGH Bayern, 19.03.2015 - 9 CS 14.2441

    Nachbarklage; Wohnanlage mit Tiefgarage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
    Im Hinblick auf die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen ist in der Regel davon auszugehen, dass sie Nachbarn hinzunehmen haben, besondere örtliche Verhältnisse aber aus Zumutbarkeitserwägungen zu dem Ergebnis führen können, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813; BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 13; B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20; B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 05.03.2021 - 1 CS 21.114

    Eilantrag des Nachbarn gegen Stellplätze im rückwärtigen Grundstücksbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322
    Es kommt entscheidend auf die konkrete Situation an, in der sich die Belästigungen auswirken können, wobei die Zufahrt, die Stellplätze bezüglich ihrer Lage und Nähe zu den Nachbargrundstücken, die Art und Empfindlichkeit der dort stattfindenden Nutzungen, etwaige Vorbelastungen sowie der Umfang der zu erwartenden Belästigungen zu betrachten sind (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2021 - 1 CS 21.114 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 19.04.2017 - 9 CS 17.195

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Nutzungsänderung einer Gaststätte in

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 9 ZB 19.1400

    Erfolglose Berufungszulassung in Bezug auf eine Nachbarklage gegen eine

  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag hinsichtlich einer Nutzungsänderung zu

  • VGH Bayern, 22.03.2021 - 1 CS 20.2787

    Eilantrag gegen die Genehmigung einer Heizzentrale

  • VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 20.874

    Nachbarklage gegen Sanierung und Teilumnutzung eines Gasthauses

  • VGH Bayern, 17.11.2021 - 15 CS 21.2324

    Erfolgloser Nachbareilantrag wegen Baugenehmigung für Gaststättenerweiterung

  • VGH Bayern, 30.11.2021 - 9 ZB 21.2366

    Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des

  • VGH Bayern, 21.02.2005 - 2 CS 04.2721
  • VGH Bayern, 16.01.2023 - 1 CS 22.2399

    Erfolgloser Eilantrag des benachbarten Wohnungseigentümers - Wohn- und

    Unabhängig von der Frage, ob bzw. in welchem Umfang sich das dem bayerischen Denkmalschutzgesetz zugunsten des Denkmaleigentümers zu entnehmende Abwehrrecht gegen eine Baumaßnahme im Fall einer daraus resultierenden erheblichen Beeinträchtigung eines Baudenkmals auf den Ensembleschutz übertragen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 9 ZB 22.322 - juris Rn. 16), bestehen bereits erhebliche Zweifel daran, dass die Antragstellerin sich als Sondereigentümerin auf einen Ensembleschutz berufen kann.
  • VG Ansbach, 15.06.2022 - AN 3 K 21.01493

    Erfolglose Klage eines Sondereigentümers u.a. gegen Errichtung von Balkonen

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (z.B. BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 9 ZB 22.322 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 9 ZB 22.1112

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid

    Dem Zulassungsvorbringen lassen sich keine greifbaren Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass der Kläger die Stellplätze nicht nach Zahl und Lage hinzunehmen hat (vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 9 ZB 22.322 - juris Rn. 8, 12, jew. m.w.N.; B.v. 7.5.2019 - 9 ZB 17.53 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 28.07.2023 - B 2 K 22.1003

    Lärmschutzwand, Stellplätze, Duplex-Parker, Hinterlieger-Grundstück,

    Außerdem sind die Art und Empfindlichkeit der auf den Nachbargrundstück stattfindenden Nutzungen, etwaige Vorbelastungen sowie der Umfang der zu erwartenden Belästigungen zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 26.5.2023 - 9 CS 23.663 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 9 ZB 22.322 - juris Rn. 8).
  • VG Bayreuth, 28.07.2023 - B 2 K 22.1006

    Lärmschutzwand, Stellplätze, Duplex-Parker, Hinterlieger-Grundstück,

    Außerdem sind die Art und Empfindlichkeit der auf den Nachbargrundstück stattfindenden Nutzungen, etwaige Vorbelastungen sowie der Umfang der zu erwartenden Belästigungen zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 26.5.2023 - 9 CS 23.663 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 9 ZB 22.322 - juris Rn. 8).
  • VG Ansbach, 15.06.2022 - AN 3 K 21.1493

    Nachbarklage aufgrund einmauernder oder erdrückender Wirkung

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (z.B. BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 9 ZB 22.322).
  • VGH Bayern, 26.05.2023 - 9 CS 23.663

    Erfolgloser Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Es kommt entscheidend auf die konkrete Situation an, in der sich die Belästigungen auswirken können, wobei die Zufahrt, die Stellplätze bezüglich ihrer Lage und Nähe zu den Nachbargrundstücken, die Art und Empfindlichkeit der dort stattfindenden Nutzungen, etwaige Vorbelastungen sowie der Umfang der zu erwartenden Belästigungen zu betrachten sind (vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 9 ZB 22.322 - juris Rn. 8 m.w.N.).
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